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Vertiefung: Abgrenzung zum Gefahrenverdacht (Fall)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Die Behörde hat aufgrund einiger Risse im Baustoff den Verdacht, dass eine Brücke unter Baumängeln leidet. Es bestehen jedoch Unsicherheiten, weil die Risse ebenso auf eine normale Abnutzung zurückgeführt werden könnte.
Einordnung
Vertiefung: Abgrenzung zum Gefahrenverdacht (Fall)
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