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§ 107 BGB, lediglich rechtlich vorteilhafte Geschäfte/Unterscheidung Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Das Kaninchen Krümel der 8-jährigen K hat Nachwuchs. Ohne das Wissen ihrer Eltern klingelt K bei Nachbar N und bietet ihm die Kaninchenbabies zum Kauf an. N kauft ihr für €20 zwei Stück ab. Als die Eltern davon erfahren, erklären sie K, dass sie damit nicht einverstanden sind.
Einordnung
§ 107 BGB, lediglich rechtlich vorteilhafte Geschäfte/Unterscheidung Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft
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