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Zulässigkeit eines Vorhabens im Industriegebiet (Grundfall)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
U will ihr nicht erheblich belästigendes Warenlager in das Industriegebiet von G verlegen. Wenige Waren verkauft sie auch „ab Lager“. Der qualifizierte Bebauungsplan weist ein Industriegebiet aus. Andere nicht erheblich belästigende Betriebe finden sich in dem Industriegebiet nicht.
Einordnung
Zulässigkeit eines Vorhabens im Industriegebiet (Grundfall)
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