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§ 315c Abs. 1 Nr. 1b StGB: Fahruntüchtigkeit aufgrund körperlicher Mängel
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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§ 315c Abs. 1 Nr. 2a StGB: Missachtung des Vorfahrtsrechts
T befährt mit ihrem Pkw eine als Einbahnstraße geführte Nebenstraße in entgegengesetzter Richtung. Als die Radfahrerin O entgegenkommt, führen beide gerade noch rechtzeitig eine Vollbremsung durch.

§ 315c Abs. 1 Nr. 2b StGB: Falsches Überholen
Um vor dem ihm folgenden Polizeiwagen an einem Stau vorbei zu flüchten, lenkt T seinen Pkw über einen Bordstein auf einen Bürgersteig und setzt dort die Fahrt deutlich schneller als mit Schritttempo fort. Dabei streift er O, der - wie durch ein Wunder - unverletzt bleibt.