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Entbehrlichkeit des Vorverfahrens: VA enthält erstmals eine Beschwer (§ 68 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 VwGO)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Bauherrin A erhält eine Baugenehmigung. Nachbar B erhebt dagegen Widerspruch bei der Baugenehmigungsbehörde. Diese hilft dem Widerspruch nicht ab. Die Widerspruchsbehörde hingegen hilft dem Widerspruch des B ab und hebt die Baugenehmigung auf. A klagt dagegen.
Einordnung
Entbehrlichkeit des Vorverfahrens: VA enthält erstmals eine Beschwer (§ 68 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 VwGO)
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Anfechtungsklage – Entbehrlichkeit des Vorverfahrens
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