4,8(16.748 mal geöffnet in Jurafuchs)
Tenor teilweise Rücknahme - vorläufige Vollstreckbarkeit
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

K klagt gegen B auf €8.000. In der Zeit zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit zahlt B €4.000, woraufhin K die Klage in dieser Höhe zurücknimmt. Die Klage ist begründet. Auch hinsichtlich des zurückgenommenen Teils hätte K gewonnen.
Einordnung
Tenor teilweise Rücknahme - vorläufige Vollstreckbarkeit
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle

Vollständiger Wegfall des Klageanlasses
K klagt gegen B auf Herausgabe von Fotos aus dem Nachlass seines Vaters. Diese haben zwar keinen materiellen Wert, sind aber für K immateriell wertvoll. Während des Gerichtsverfahrens stellt sich heraus, dass die Fotos bereits vor Klagezustellung verschwunden sind. K nimmt die Klage mit Einwilligung des B zurück.

Einführungsfall: gesetzlicher Parteiwechsel und gewillkürte Parteierweiterung
Vermieter V erhält schon seit einigen Monaten keine Mietzahlungen mehr für seine an die Eheleute E und F vermietete Wohnung. Da er weiß, dass F mehr verdient als E, erhebt er Zahlungsklage gegen F. Kurz darauf verstirbt V jedoch. Sein Sohn S (alleiniger Erbe) will die Klage auf E erweitern.