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Unberechtigtes Mangelbeseitigungsverlangen
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

K kauft bei V einen Katzenfutterautomaten. Als K diesen erstmals verwenden will, springt er nicht an. K verlangt von V Nacherfüllung. V schickt die Technikerin T, die feststellt, dass K den Stecker nicht richtig in die Steckdose gesteckt hat. Die dem V angefallenen Kosten für Hinfahrt und Untersuchung durch T betragen €100.
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Verfolger-Fall
M1 und M2 flüchten nach einem versuchten gemeinschaftlichen Diebstahl. Da M1 den hinter ihm laufenden M2 für einen Verfolger hält, schießt er mit Tötungsvorsatz auf ihn. Er trifft M2 in den Oberarm. Vorher hatten M1 und M2 verabredet, notfalls Verfolger zu erschießen, um ihre Entdeckung zu verhindern.
Können „fiktive“ Mängelbeseitigungskosten im Kaufrecht weiterhin verlangt werden?
K kauft von V ein bebautes Grundstück für €80.000. Sie vereinbaren im Kaufvertrag, dass V verpflichtet ist, später auftretende Feuchtigkeitsmängel im Schlafzimmer zu beseitigen. Nach Übergabe tritt im Schlafzimmer Feuchtigkeit auf. K fordert V erfolglos unter Fristsetzung zur Beseitigung auf. Als V weiter untätig bleibt, verlangt K von ihm Zahlung der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten ohne Umsatzsteuer in Höhe von €8.000.