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Vom Verwender gestellt (§ 305 Abs. 1 S. 1 BGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Unternehmer U kauft von Verbraucher V einen Bürostuhl. Verbraucher V legt U ein vorgedrucktes Kaufvertragsformular vor, welches er für zehn weitere Möbelstücke verwenden möchte. § 3 besagt, dass jegliche Gewährleistungsansprüche nach einem Jahr verjähren.
Einordnung
Vom Verwender gestellt (§ 305 Abs. 1 S. 1 BGB)
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