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Einseitige Erledigungserklärung - Die Leistungsklage ist von Anfang an unzulässig oder unbegründet
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Verweisungsantrag gestellt, vor erledigendem Ereignis
K klagt gegen B auf Zahlung von €4.000. Auf Hinweis des Gerichts über seine Unzuständigkeit stellt K einen Verweisungsantrag. B zahlt schließlich alles, sodass K den Rechtsstreit einseitig für erledigt erklärt, noch bevor die Verweisung an das zuständige Gericht tatsächlich erfolgt.

Entscheidungsgründe im Urteil - Zum Teil übereinstimmend erledigt nach Rechtshängigkeit, Klage im Übrigen zulässig und begründet
K klagt gegen B auf Zahlung von €8.000. B zahlt €2.000, woraufhin K und B diesen Teil der Klage für erledigt erklären. Über den Rest wird Beweis erhoben, der die Klageforderung bestätigt.