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Begründetheit bei § 80a Konstellation 1
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A erhält eine rechtmäßige Sondernutzungserlaubnis für einen Kuchenverkaufsstand vor ihrem Haus. Nachbarin N ficht diese an. Da A bereits in zwei Tagen seine Kuchen für einen guten Zweck verkaufen will, stellt er einen Antrag nach § 80a Abs. 3 VwGO i.V.m. § 80a Abs. 1 Nr. 1 VwGO. Der Antrag ist zulässig.
Einordnung
Begründetheit bei § 80a Konstellation 1
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B erhält eine Baugenehmigung. B hält nach den Bauplänen nicht die erforderlichen Abstände zum Grundstück seiner Nachbarin N ein. N ist der Ansicht, das Bauvorhaben sei deshalb rechtswidrig und will gegen die Baugenehmigung vorgehen. N stellt einen Antrag nach § 80a Abs. 3, Abs. 1 Nr. 2 VwGO i.V.m. § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO. Der Antrag ist zulässig.