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Verurteilung als faktischer Leiter einer nicht angemeldeten Versammlung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Atomkraftgegner A organisiert eine unangemeldete Demo in der baden-württembergischen Stadt H. Er erteilt dabei über Funk Anweisungen, u.a. zur Beendigung der Versammlung. Da ein Veranstalter nicht auszumachen ist, verhängen die Fachgerichte strafrechtliche Sanktionen gegen A.
Einordnung
Verurteilung als faktischer Leiter einer nicht angemeldeten Versammlung
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