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Gefahrzusammenhang: Selbstschädigung des Opfers
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

T prügelt auf O ein, um diesem anschließend sein Handy wegnehmen zu können. O flieht jedoch. Auf der Flucht steigt O verängstigt auf ein Fenstersims und versucht, mit einem Sprung das Dach des Nachbarhauses zu erreichen. Dieser Versuch misslingt und O stürzt in die Tiefe, was tödlich endet.
Einordnung
Gefahrzusammenhang: Selbstschädigung des Opfers
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Tod eines Menschen: taugliches Tatopfer
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Raub mit Todesfolge bei fehlgeschlagenem Versuch
A betritt das Haus des B. Er fordert ihn unter Faustschlägen auf, ihm sein Geld herauszugeben oder dessen Versteck preiszugeben. A findet weder Geld noch händigt B ihm welches aus. Aus Wut über sein Scheitern schlägt A mit einer Zange mehrfach auf B's Kopf. Er ist sich dabei bewusst, dass B dadurch sterben kann. B stirbt.