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Fahrlässige Tötung wegen falscher ärztlicher Diagnose?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Arzt A entfernt bei der 14-jährigen S den Blinddarm. S hat danach starke Schmerzen. Arzt B diagnostiziert zutreffend eine Entzündung des Bauchfells. A hält die Diagnose für falsch und greift nicht ein. S stirbt an der Bauchfellentzündung. Hätte A zur Behandlung der Bauchfellentzündung eingegriffen, hätte S wenigstens ein paar Tage länger gelebt.
Einordnung
Falsche Diagnose (BGH NStZ 1981, 218)
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