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Herstellergarantie
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Die starke Sportlerin S kauft bei Verkäufer V ein Hantelbankset. S und V vereinbaren eine Maximalbelastung von 150kg, obwohl diese laut Hersteller bei 100kg liegt. Im Paket liegt eine Garantiekarte des Herstellers H bei, wonach dieser bei Mängeln, die innerhalb eines Jahres auftreten, eine kostenlose Neulieferung zusagt. Als S 150kg stemmt, bricht die Hantelstange in zwei Teile.
Einordnung
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Verjährungsfristen, Verjährungsbeginn
Studentin S bestellt bei Ikea (I) am 1.3.2018 ein Billy-Regal, das sie am 1.4.2018 dort abholen soll. In der Folge bestreitet S jedoch die Wirksamkeit des Kaufvertrags. Nachdem ein Gericht die Wirksamkeit des Vertrags festgestellt hat, holt S das Regal am 1.5.2020 ab und stellt beim Aufbau fest, dass es komplett verzogen ist. I beruft sich auf Verjährung.

Verjährung bei Nachbesserung
Richter R kauft bei Bauunternehmer U ein Hausgrundstück, das ihm am 1.6.2017 übergeben wird. Drei Jahre später bemerkt er, dass der Balkon undicht ist und bei Regen Wasser in den darunterliegenden Raum durch die Decke tropft. Drei weitere Jahre später, nachdem U diesen Mangel behoben hatte, tritt dieselbe Undichtigkeit wieder auf.