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Weiterfresserschaden
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Anwältin A kauft bei Autohändler H einen neuen BMW. In dessen Motor ist schon bei Gefahrübergang eine mangelhafte Zündkerze eingebaut. Nach 3 Monaten schmilzt die Zündkerze während der Fahrt und brennt ein Loch durch den gesamten Motor.
Einordnung
Weiterfresserschaden
Lösung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab
Diese 4 Rechtsfragen sind die Kernstücke des Falls.
1. Ist die Kaufsache bei Gefahrübergang mangelhaft, kann der Käufer unter weiteren Voraussetzungen Schadensersatz verlangen (§§ 437 Nr. 3 BGB).
2. Der BMW war bei Gefahrübergang mangelhaft (§ 434 Abs. 1, Abs. 3 S. 1 BGB).
3. Für die Zündkerze ist § 281 BGB die richtige Anspruchsgrundlage, weil eine Nacherfüllung möglich ist.
4. Für den nun defekten Motor als solchen ist § 280 Abs. 1 BGB die richtige Anspruchsgrundlage, weil dieser Schaden endgültig eingetreten ist.
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
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