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Mitgewahrsam | gleichrangig
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
T lebt mit seiner Ehefrau O in einer gemeinsamen Wohnung. Ihnen gehört ein von beiden genutztes Fernsehgerät. Da die Trennung kurz bevorsteht, nimmt T in Abwesenheit der O das Fernsehgerät an sich und bringt es zu einem Kumpel in „Sicherheit“.
Einordnung
Mitgewahrsam | gleichrangig
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Mitgewahrsam | über-/untergeordnet
Die Angestellte A nimmt nach Feierabend eigenmächtig Waren aus dem Regal, packt sie in ihren Rucksack und fährt nach Hause. Der ebenfalls anwesende Ladeninhaber merkt dies nicht.

Beobachtung der Wegnahme | Grundsatz
D steckt im Kaufhaus des B ein Parfum in die Hosentasche in der Absicht, es aus dem Laden mitzunehmen und für sich zu behalten. Dabei wird er vom Kaufhausdetektiv K beobachtet, der ihn beim Verlassen des Ladens stellt.