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Umfang Hypothekenhaftung, §§ 1120ff. (Teil 2)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

E ist Eigentümer eines Grundstücks. Auf diesem steht ein Haus mit - wie in der Region üblich - zugehöriger Einbauküche, welche E unter Eigentumsvorbehalt erworben hat. Zur Sicherung eines Darlehens bestellt E zugunsten des G wirksam eine Hypothek. Später veräußert E die Küche wirksam an seinen Kumpel K, welcher die Küche beim Vorbehaltsverkäufer abbezahlt. Als E seine Raten nicht zahlt, verlangt G die Duldung der Zwangsvollstreckung.
Einordnung
Umfang Hypothekenhaftung, §§ 1120ff. (Teil 2)
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Stundungseinrede
K schuldet H Kaufpreiszahlung. H möchte als Sicherheit eine Hypothek am Grundstück des K. Sie vereinbaren im Sicherungsvertrag, dass der Anspruch des H aus der Hypothek zunächst gestundet ist. Die Hypothek wird bestellt und im Grundbuch eingetragen.

Einrede gegen die gesicherte Forderung:
Siamkatzen-Liebhaber S möchte ein eigenes Haus für seine Katzen kaufen. Hierzu benötigt er ein Darlehen. Zur Sicherung der Darlehensforderung des Gläubigers G gegen den S bestellt Eigentümerin E wirksam zugunsten des G eine Hypothek an ihrem Grundstück. G stundet die Darlehensforderung und verlangt die Duldung der Zwangsvollstreckung.