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Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes gem. § 861 Abs. 1 BGB
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
B war Besitzer eines Fahrrads, das D entwendete.
Einordnung
Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes gem. § 861 Abs. 1 BGB
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Anspruch des Verkäufers auf (vorläufige) Rückgabe der Sache gem. § 861 Abs. 1 BGB
Käufer K und Verkäufer V haben einen Kaufvertrag über eine Vase geschlossen. Trotz wiederholter Aufforderung liefert V nicht. K holt sich die Vase daraufhin selbst aus dem Lager des V.
Besitznachfolger, z.B. als Käufer, der Fehlerhaftigkeit des Besitzes beim Erwerb positiv kannte
D stiehlt das Gemälde des B und verkauft es an den Hehler H. H weiß, dass das Gemälde gestohlen ist.