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Arglosigkeit – vorangegangene Drohungen
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
T ist erbost über die wuchernde Hecke des N und greift N deshalb mehrfach körperlich an. N fürchtet seit den Angriffen dauerhaft um seine Gesundheit. Dennoch trifft N sich einige Monate später mit T auf ein Bier in dessen Gartenlaube. Wie von vornherein geplant, tötet T den N hinterrücks mit einem Messerstich in den Hals.
Einordnung
Arglosigkeit – vorangegangene Drohungen
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Arglosigkeit - vorangegangene Drohungen 2
F und V streiten seit Monaten um das Sorgerecht. V greift F wiederholt an. F lebt in ständiger Angst. V lädt die F "zur Versöhnung" in seine Wohnung ein. Beim Betreten bemerkt F, dass V eine Pistole besorgt hat. Sie befürchtet, dass V sie umbringen möchte. V erschießt die F.
Nutzungsbeeinträchtigung
Hundefan H ist mit seinem Auto unterwegs und lässt Hund Carlo neben ihm aus dem offenen Fenster gucken. Als sich Carlo mitten auf einer hohen Autobahnbrücke übergibt, lenkt dies H so ab, dass er gegen die Brückenwand fährt. Die Brücke muss eine Woche gesperrt werden, wodurch R, deren Raststätte mit Tankstelle direkt hinter der Brücke ist, einen Verdienstausfall erleidet.