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Im Drittkaufvertrag wird keine Vorsorge für den Fall der Ausübung des Vorkaufsrechts getroffen, ggf. Schadensersatzanspruch?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Künstlerin K und Kunstliebhaberin L vereinbaren ein Vorkaufsrecht für ein Kunstwerk der K. K schließt eine Woche später einen Kaufvertrag mit D über dieses Kunstwerk für €1.000 und übergibt es ihm. D liebt das Kunstwerk und möchte es nie wieder hergeben. L übt sodann ihr Vorkaufsrecht aus.
Einordnung
Im Drittkaufvertrag wird keine Vorsorge für den Fall der Ausübung des Vorkaufsrechts getroffen, ggf. Schadensersatzanspruch?
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