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Vorfrage bei der Bestimmung des anzuwendenden Rechts
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Der 18-jährige A aus Deutschland verkauft dem 17-jährigen B, der in X lebt, eine Uhr. In X ist man bereits mit 16 voll geschäftsfähig. Ansonsten entspricht es vollständig dem deutschen Recht. A fragt ein deutsches Gericht, ob er von B den Kaufpreis verlangen kann.
Einordnung
Vorfrage bei der Bestimmung des anzuwendenden Rechts
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Was ist der ordre Public?
A und B sind Staatsangehörige von X, einem streng religiösen Land. Dort heiraten sie 2013. 2015 beendet A in X die Ehe durch eine Verstoßung. Damit ist B einverstanden. Seit 2016 lebt B in Deutschland, A in X. B will nun M heiraten. <i>(Durch eine Verstoßung kann der Mann die Ehe in X rechtskräftig beenden. Frauen können die Ehe nicht beenden.)</i>
Möglichkeit der Rechtswahl
Französin F ist fertig mit ihrem Auslandssemester. Deshalb verkauft sie dem deutschen D noch in der Universitätsbibliothek in Mainz ihr BGB. Da F nun nach Spanien weiterzieht, vereinbaren F und D mündlich, dass für den Vertrag spanisches Recht gelten soll. <i>(Nach spanischem Recht ist eine Rechtswahlvereinbarung formlos möglich. An der materiellen Wirksamkeit besteht nach spanischem Recht kein Zweifel.)</i>