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Verjährung von Ansprüchen auf Ersatz des Mangelfolgeschadens
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Winzerin W bestellt bei Händler H 100 Weinkorken zum Abfüllen ihres Weins. Drei Jahre nach Ablieferung und Abfüllung stellt W fest, dass die Korken wegen eines Herstellungsfehlers undicht sind und sie den Wein neu abfüllen muss, was €1.000 kostet. H beruft sich auf Verjährung.
Einordnung
Verjährung von Ansprüchen auf Ersatz des Mangelfolgeschadens
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§ 218 I 2 / Verfristung bei Unmöglichkeit der NE
Sammler S kauft bei Galerist G ein Gemälde von Dalí für €100.000. Drei Jahre nach der Übergabe stellt sich heraus, dass das Bild gefälscht ist. S erklärt den Rücktritt, G beruft sich auf Verjährung.

Normalfall § 218 BGB - Jurafuchs
Student S kauft am 1.2.2020 im Nespresso-Laden (N) eine neue Kaffeemaschine. Am 10.2.2022 bemerkt er, dass sich die Maschine nicht mehr anschalten lässt. Er setzt N eine Nacherfüllungsfrist und erklärt nach deren Ablauf den Rücktritt. N beruft sich auf Verjährung.