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Gefahrtragung für das Werk: Leistungsgefahr bei Unmöglichkeit der Werkleistung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Der Tourist B bestellt bei der Schnellzeichnerin U für €50 eine Karikatur. Durch einen Zufall verknackst sich U während des Zeichnens die Hand. Sie kann nie wieder ein Bild anfertigen.
Einordnung
Gefahrtragung für das Werk: Leistungsgefahr bei Unmöglichkeit der Werkleistung
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Gefahrtragung für das Werk: Leistungsgefahr bei möglicher Werkleistung
Unternehmen U baut für die Stadt B Wartehäuschen für den öffentlichen Nahverkehr. Nach Fertigstellung werden die Häuschen in der Nacht von randalierenden Jugendlichen zerstört. B hat sich die Häuschen noch nicht angeschaut.
Gefahrtragung für die Vergütung: Preisgefahr bei Unmöglichkeit der Werkleistung
Schreiner U soll für B die antike Kommode restaurieren. Sie haben einen Festpreis von €2000 für die Restauration vereinbart. Noch bevor er fertig ist, schlägt der Blitz in die Werkstatt des U ein. Die Werkstatt brennt samt Kommode restlos ab.