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Strafrecht AT (Objektive Zurechnung): Abschwächung eines gefährlichen Schlags (Risikoverringerung)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
T holt aus, um O einen massiven Schlag gegen den Kopf zu verpassen. A wendet den Schlag dadurch ab, dass er T in den Arm fällt, sodass O nur an der Schulter getroffen und leicht verletzt wird.
Einordnung
Strafrecht AT (Objektive Zurechnung): Abschwächung eines gefährlichen Schlags (Risikoverringerung)
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Umlenkung des Schlags auf einen Dritten (Risikoersetzung)
T holt aus, um O einen massiven Schlag gegen den Kopf zu verpassen. A lenkt diesen Schlag auf die Schulter des neben O stehenden D ab. D wird dabei leicht an der Schulter verletzt.

Baugerüst (Risikoverringerung)
Von einem Baugerüst fällt ein Ziegelstein herab. Damit der Stein nicht den Kopf des B trifft, wehrt A ihn blitzschnell dadurch ab, dass er eine Collegemappe auf den Kopf des B hält. Der Stein wird dadurch abgelenkt und trifft nur die Schulter des B, der sich eine Prellung zuzieht.