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Dritter knüpft an Handeln des Ersttäters an – fortwirkende Kausalität
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A sticht der O mehrmals mit einem Messer ins Gesicht. Sie hält die O (irrtümlich) für tot und ruft deshalb ihren Freund B hinzu, damit dieser die Spuren beseitigt. Da O noch röchelt, schlägt B sie mehrfach. O stirbt. Es ist nicht aufzuklären, ob O infolge der - möglicherweise den Sterbevorgang verkürzenden - Schläge oder aber nach diesen Schlägen infolge der Messerstiche durch Verbluten verstarb.
Einordnung
Dritter knüpft an Handeln des Ersttäters an (fortwirkende Kausalität)
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