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§ 316 StGB: Medikamente als andere berauschende Mittel
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Obwohl T unter dem Einfluss des Medikaments Valium steht, fährt er mit seinem Pkw zur Bibliothek. Trotz guter Ortskenntnisse verfährt er sich mehrfach, reagiert auf die Ampelschaltung stark verzögert und schläft schließlich ein. Zu Schaden kommt niemand.
Einordnung
§ 316 StGB: Medikamente als andere berauschende Mittel
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§ 316 StGB: Fahrlässigkeit
Obwohl T so viel Alkohol getrunken hat, dass er eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,1 Promille (‰) aufweist, hält er sich ohne Weiteres noch für fahrtüchtig. Daher unternimmt er mit seinem Pkw eine „Spritztour“.

§ 316 StGB: Schluss auf Vorsatz
Erst kürzlich wurde T wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr verurteilt. Dennoch konsumiert T erneut erhebliche Mengen Alkohol. Sodann unternimmt er - trotz einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 2,0 Promille (‰) - mit seinem Pkw eine „Spritztour“.