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Gefahr des Todes eines anderen Menschen (Nr. 1)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A zündet die Villa des B an. Er weiß, dass sich zu dieser Zeit keine Menschen im Haus befinden. Lediglich Putzfrau P kommt gelegentlich, um die Zimmer zu reinigen. A nimmt dabei die Gefährdung der P billigend in Kauf, da er davon ausgeht, dass sie den Brand bemerkt und sich selbst rettet. P betritt die Villa vom Hintereingang und bemerkt nicht, dass der vordere Teil der Villa bereits in Flammen steht. Später kann sie sich nicht mehr vor den Flammen retten und stirbt.
Einordnung
Gefahr des Todes eines anderen Menschen (Nr. 1)
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Rechtsnatur und Systematik
A zündet sein Haus an, in dem er mit seiner Ehefrau wohnt. Anschließend möchte er das Geld aus der Versicherungssumme kassieren. Das Feuer breitet sich im Dachstuhl aus.
Verdeckungs- oder Ermöglichungsabsicht betreffend einer anderen Straftat (Nr. 2) - Ermöglichungsalternative
T fordert €40.000 von A. Falls A nicht bezahle, werde er das Haus des A in Brand setzen. A glaubt, es handele sich um einen schlechten Scherz und lehnt entrüstet ab. Als sich A im Urlaub befindet, zündet T das Haus an, um so seiner Forderung mehr Nachdruck zu verleihen.