Jurafuchs

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Täter hat keinen Anspruch auf die Sache

einfach
schwer82 % lösen richtig
7. Mai 2026
6 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

D bricht in Zueignungsabsicht den Gewahrsam des E an dessen Smartphone. D weiß, dass ihm kein Aneignungsrecht und kein fälliger schuldrechtlicher Anspruch auf Übereignung des Smartphones zusteht.

Einordnung

Täter hat keinen Anspruch auf die Sache

Wie funktioniert Jurafuchs?

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