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Einstiegsfall in Anlehnung an den Lederspray-Fall (Kausalität des Beschlusses für den Erfolg)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Die fünf Gesellschafter G1–5 der L-GmbH, die Beschlüsse mit einfacher Mehrheit fassen können (§ 47 Abs. 1 GmbHG), beschließen, trotz bekannter Gesundheitsgefahren, ihr Lederspray weiter zu vertreiben. Käufer K erleidet aufgrund der Anwendung des Sprays Atemwegserkrankungen.
Einordnung
Einstiegsfall in Anlehnung an den Lederspray-Fall (Kausalität des Beschlusses für den Erfolg)
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Lederspray-Variante 1 (Kausalität des zustimmenden Gremienmitglieds bei Mehrheit von nur einer Stimme)
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Wirksamkeit einer Willenserklärung - Scheingeschäft (§ 117 BGB)
V möchte K sein Grundstück für €1.000.000 verkaufen. Um Beurkundungsgebühr und Grunderwerbssteuer zu sparen, geben V und K beim Notar einen Kaufpreis von €500.000 an.