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Androhung von Folter („Fall Daschner“)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
G wird festgenommen, weil er den elfjährigen J entführt hat. Polizeipräsident D vermutet J in Lebensgefahr. Er will deshalb dringend den Aufenthaltsort des J ermitteln. D droht dem G mit Zufügung von Schmerzen, sollte G den Aufenthaltsort des J nicht preisgeben.
Einordnung
Androhung von Folter („Fall Daschner“)
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