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Bei-Sich-Führen einer unechten Urkunde
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Jurastudent T ist notorischer Raser, hat aber gleichwohl noch keinen Führerschein. Um böse Überraschungen bei der nächsten Polizeikontrolle zu vermeiden, kauft sich T einen gefälschten Führerschein, der auf seinem Namen ausgestellt ist. Diesen führt er bei Ausfahrten stets bei sich.
Einordnung
Bei-Sich-Führen einer unechten Urkunde
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Grundfall: Examenszeugnis - subj. Tatbestand
T hat vor kurzem in Mainz die Erste Prüfung mit 7 Punkten abgelegt. Da er nun in Hamburg mit dem Referendariat beginnen möchte, ohne lange warten zu müssen, tauscht er auf dem Examenszeugnis die 7 durch eine 14 aus. Das veränderte Zeugnis schickt er dann an das Hanseatische Oberlandesgericht.
Täuschung im Rechtsverkehr 1
Jurastudentin T befindet sich mittlerweile im 6. Semester. Ihre Eltern können gar nicht nachvollziehen, warum T das Studium nach so langer Zeit noch nicht beendet hat. Um den nervigen Fragen ein Ende zu setzen, erstellt sich T ein Examenszeugnis, welches sie in ihrem Zimmer aufhängt.