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Erkennbarkeit des Ausstellers – Bierdeckel
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Gastwirtin G verteilt in ihrer Kneipe für jedes Getränk auf einem Bierdeckel Striche. Anhand des Deckels rechnet G am Ende ab. T hat sechs Alster getrunken, aber nur Geld für zwei Alster dabei. Sie kratzt vier Striche vom Deckel weg. Unter dessen Vorlage zahlt T zwei Alster.
Einordnung
Erkennbarkeit des Ausstellers – Bierdeckel
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