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Verstoß gegen Pflicht zur Löschung gespeicherter Daten
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Kioskbesitzer K installiert eine zulässige offene Videoüberwachung in Verkaufsraum, um sein Eigentum vor Straftaten zu schützen. Die Auswertung der erhobenen Videodaten findet erst nach Monaten statt. Dabei entdeckt K, dass Verkäuferin V an zwei Tagen eingenommenes Geld nicht in Kasse legte. K kündigt V fristlos.
Einordnung
Verstoß gegen Pflicht zur Löschung gespeicherter Daten
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