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Ärztlicher Heileingriff - mutmaßliche Einwilligung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
B wird nach einem Herzinfarkt ins Krankenhaus eingeliefert. Er ist nicht bei Bewusstsein. Arzt A unternimmt alle erforderlichen medizinischen Maßnahmen, um Bs Leben zu retten, darunter eine fehlerfrei durchgeführte Operation.
Einordnung
Ärztlicher Heileingriff - mutmaßliche Einwilligung
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Dringender Tatverdacht
F sieht, wie O durch das Fenster in die Wohnung seines Nachbarn N einsteigt. In dem Glauben, O bei einem Einbruch zu überraschen, überwältigt er ihn und hält ihn fest, bis die Polizei eintrifft. O soll bei N jedoch nur die Blumen gießen und hat sich versehentlich ausgeschlossen.
Ärztlicher Heileingriff - hypothetische Einwilligung
B begibt sich für eine Nasenkorrektur bei Arzt A in Behandlung. Die erforderliche Einwilligungserklärung für die Nasenkorrektur hat B unterschrieben. Während der Operation entdeckt A Nasenpolypen bei B, die seine Atmung beeinträchtigen. A entfernt diese in der Annahme, B würde dies begrüßen und eine weitere Operation vermeiden wollen, was zutrifft. Die Polypenentfernung war ungefährlich, wenn auch nicht zwingend notwendig, da keine Lebensgefahr bestand.