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Dereliktion | Vernichtungsabsicht (Abwandlung)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
O stiehlt das Portemonnaie der Z. Nachdem O einen 50€-Schein entnimmt, hat er kein Interesse mehr an dem Portemonnaie und wirft es in einen Mülleimer im Park. T nimmt es kurz darauf an sich.
Einordnung
Dereliktion | Vernichtungsabsicht (Abwandlung)
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Strafbarkeit des „Containerns“ bzw. „Waste Diven“ – „Fremdheit“ von entsorgten Lebensmitteln
T klettert über einen Zaun in den abgeschlossenen Hinterhof des Supermarkts S-GmbH. Dort entwendet sie weggeworfene Lebensmittel (Wert 5 €) aus einem Müllcontainer.
Keine Dereliktion bei in die Altpapiertonne geworfenen Skizzen eines weltberühmten Künstlers
G, ein bekannter Künstler, entsorgt vier Skizzen, die seinem kritischen Blick nicht standhalten. Der gescheiterte Künstler K (ein großer Bewunderer des G) nimmt sie an sich. Er denkt, die Skizzen würden G nicht mehr gehören, weil er sie entsorgt hat.