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Strafverfolgungsvorsorge
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Dieb D wurde zum wiederholten Male beim Klauen erwischt. Diesmal nehmen Polizisten D auf die Wache mit, um ihn umfassend erkennungsdienstlich zu behandeln. Sie meinen Wiederholungstäter wie D müsse man doch umfassend in die Datenbanken aufnehmen.
Einordnung
Strafverfolgungsvorsorge
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Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Einstiegsfall
D entfernt das Handy des B aus dessen hinterer Hosentasche und läuft damit weg.
Datenträger
B kündigt den Arbeitsvertrag des A. A nimmt bei Räumung seines Arbeitsplatzes einen USB-Stick mit Geschäftsgeheimnissen des B an sich. Den USB-Stick wirft A (wie von Anfang an geplant) einige Tage später in den Briefkasten des B.