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Verbraucherbauvertrag § 650i Abs. 2 BGB (Textform)

einfach
schwer86 % lösen richtig
26. Juli 2023
12 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs-Illustration zum Fall zum Verbraucherbauvertrag § 650i Abs. 2 BGB (Textform): Ein Ehepaar möchte ein Haus bauen. Der Vertrag hierzu enthält jedoch keine Unterschrift.

Die Eheleute E möchten für sich privat ein Haus bauen. Hierzu engagieren sie das Bauunternehmen B. Im Rahmen der Vertragsgestaltung verpflichtet sich B, das Haus zu errichten. Der Vertrag wird unter Nennung der Namen schriftlich auf Papier ohne Unterschrift festgehalten.

Einordnung

Verbraucherbauvertrag § 650i Abs. 2 BGB (Textform)

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