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Schlichtes Polizeihandeln (= Realakt)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Die Polizei hat Hinweise, dass bei einem anstehenden Fußballspiel Schlägereien zwischen Hooligans stattfinden werden. Die ihr bekannten Hooligans werden einzeln per Brief auf die Gefahr polizeilicher Maßnahmen hingewiesen. Ihnen wird außerdem vom Spielbesuch abgeraten.
Einordnung
Schlichtes Polizeihandeln (= Realakt)
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Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Polizeiverfügung (= Verwaltungsakt)
Hooligan H ist trotz des Gefährderanschreibens zum Spiel zwischen Kaiserslautern und Mainz gekommen. Polizistin P spricht gegen H eine Platzverweisung um das Stadiongelände für den gesamten Tag aus. H will am nächsten Tag gerichtlich klären lassen, dass die Platzverweisung rechtswidrig war.
Polizeiverordnung (Grundfall)
Polizeianwärter P ist sich nicht sicher, wie er in einem Fall vorgehen soll. Er weißt, dass als Handlungsform im Polizeirecht auch die Verordnung zur Gefahrenabwehr in Betracht kommt, aber er hat keine Ahnung, wofür die gut ist.