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Abweichung Eintragung und Einigung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

E-Scooter Liebhaberin E möchte sich privat einen E-Scooter kaufen. Hierzu benötigt sie einen Kredit in Höhe von €10.000, welcher abgesichert werden muss. G und E einigen sich auf die Bestellung der Hypothek an dem Grundstück der E in dieser Höhe. Im Grundbuch wird eine Hypothek in Höhe von €5.000 eingetragen.
Einordnung
Abweichung Eintragung und Einigung
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Künftige Forderungen
Grundstückseigentümer E verhandelt mit der Bank B über den Abschluss eines Darlehensvertrags. Bislang konnte keine Einigung erzielt werden. Dies liegt unter anderem daran, dass B vorab die Bestellung einer Briefhypothek zu ihren Gunsten fordert.

Bedingte Forderungen
Händler H benötigt Liquidität. Er schließt daher mit der Bank B einen Darlehensvertrag, der unter der Bedingung steht, dass es H gelingt einen Lieferungsvertrag mit seinem Partner P abzuschließen. Bereits jetzt möchte H der B eine Buchhypothek bestellen.