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Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag II - Ausnahmetatbestand Bagatellgrenze (§ 312 Abs. 2 Nr. 12 BGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

K erwirbt von der Vertreterin V an seiner Haustür für €20 neue Glühbirnen. Später bemerkt er, dass er noch einen großen Vorrat hat. Er will deshalb den Vertrag widerrufen und schickt hierfür die Ware kommentarlos zurück an V.
Einordnung
Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag II - Ausnahmetatbestand Bagatellgrenze (§ 312 Abs. 2 Nr. 12 BGB)
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K hat vergessen, ob er noch genügend Klopapier zu Hause hat. Bei dem nächsten Einkauf im Supermarkt Vielkauf (V), nimmt er deshalb zwei Packungen mit. Zuhause merkt er, dass seine Corona Vorräte noch lange nicht aufgebraucht sind. Er will deshalb den Kauf widerrufen.

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