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Vorschussanspruch des Verbrauchers (§ 475 Abs. 4 BGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Verbraucherin V bestellt bei reBuy (R) eine gebrauchte Xbox 360 für €50. Nach einer Woche Spielspaß funktioniert die Xbox nicht mehr, die LED blinkt nicht mehr grün, sondern rot. Der Mangel lag schon bei Gefahrübergang vor. V verlangt von R Nachbesserung; R sagt diese zu und erbittet die Zusendung der Xbox.
Einordnung
Vorschussanspruch des Verbrauchers (§ 475 Abs. 4 BGB)
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