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Abgrenzung zur Verpflichtungsklage: Bewilligung von Akteneinsicht
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Die Gemeinde G plant die Errichtung einer Müllverbrennungsanlage neben dem Grundstück der M. M stellt einen Antrag auf Einsicht in die Baupläne. Die zuständige Behörde lehnt den Antrag der M unter Verweis auf entgegenstehende Geschäftsgeheimnisse Dritter ab.
Einordnung
Abgrenzung zur Verpflichtungsklage: Bewilligung von Akteneinsicht
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Die Gemeinde G plant die Errichtung einer Müllverbrennungsanlage neben Ms Grundstück. M stellt einen Antrag auf Einsicht in die Baupläne. Die Behörde bewilligt ihren Antrag. Als M Einsicht nehmen will, verweigert ihr der schlecht gelaunte Behördenmitarbeiter S die Einsicht.
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Gemeinde G hat einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit L geschlossen. Danach soll G den Ausbau von Ls Firma finanziell unterstützen, sofern L neue Ausbildungsplätze in ihrem Betrieb schafft. Als L ihren Teil der Vereinbarung erfüllt hat, weigert sich G, L die vereinbarte Subvention zu zahlen.