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Abgrenzung: Teilschuld und Gesamtschuld
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Lawra (L) und Justus (J) mieten von Vermieter V eine Wohnung in Neukölln, um dort eine WG zu gründen. Die Gesamtmiete beträgt €1000. V verlangt von L die gesamte, fällige Miete. L fragt sich, ob es nicht reicht, wenn sie ihren Anteil (€500) zahlt.
Einordnung
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Abgrenzung: Teilschuld und Gesamtschuld
Lawra (L) träumt von einer eigenen Wohnung. Sie will mit einigen anderen ein Wohnhaus mit mehreren Eigentumswohnungen errichten. L fragt sich, ob sie als Teil der Eigentümergemeinschaft für alle anderen Eigentümer - und damit in Millionenhöhe - gegenüber dem Bauherrn (B) mithafte.