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Statthaftigkeit der FFK: Erledigung nach Klageerhebung (Zeitablauf Fall 1)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Querdenkerin Q plant eine Demo am 11.09.2021, bei der möglichst viele Menschen auf möglichst engem Raum ohne Maske auflaufen sollen. Behörde B verbietet die Demonstration nach § 15 Abs. 1 VersG. Q erhebt Anfechtungsklage. Am 12.09.2021 ist die Verhandlung noch nicht abgeschlossen.
Einordnung
Statthaftigkeit der FFK: Erledigung nach Klageerhebung (Zeitablauf Fall 1)
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