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Beweislast / Eigentumsvermutung (§ 1362 BGB) bei Ehegatten

einfach
schwer81 % lösen richtig
7. Mai 2026
8 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Eheleute S und D leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Zum Geburtstag schenkt S dem D ein Gemälde seines Lieblingskünstlers, das D im Wohnzimmer aufhängt. G, der eine titulierte Forderung gegen S hat, lässt das Gemälde pfänden. D will sich dagegen wehren.

Einordnung

Beweislast / Eigentumsvermutung (§ 1362 BGB) bei Ehegatten

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