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Möglichkeit der Kenntnisnahme bei Vertragsschluss am Telefon? (§ 305 Abs. 2 BGB Nr. 2 BGB )
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Haushälter H kauft bei Verkäuferin V den neuen Staubsaugeroboter VannyVac per Telefon. Beim telefonischen Vertragsschluss weist V den H daraufhin, dass die AGB der V gelten. H erklärt sich damit einverstanden und bestellt VannyVac freudestrahlend am Telefon.
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Keine Möglichkeit der Kenntnisnahme von AGB bei bloßem Hinweis, diese würden auf Wunsch kostenlos zugeschickt (§ 305 Abs. 2 BGB Nr. 2 BGB)
F und Handwerker H schließen einen schriftlichen Werkvertrag über die Errichtung von zwei privaten Ferienwohnungen. In § 5 des Vertrags weist H die F darauf hin, dass die VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) Anwendung findet. Diese werde er F auf Wunsch kostenlos zuschicken.
§ 305 Abs. 2 BGB Nr. 2 BGB Möglichkeit der Kenntnisnahme – Die AGB müssen mühelos lesbar sein; dieser Anforderung werden AGB mit einer Schriftgröße und einem Zeilenabstand von jeweils ca. 1 mm nicht gerecht.
H schließt mit Möbelgeschäft M einen Vertrag über eine Gartenliege. Eine Mitarbeiterin des M legt H ein vorgedrucktes Vertragsformular vor, das die AGB von M mit einer Schriftgröße und einem Zeilenabstand von 1mm im Vertragstext enthält. H kann diese trotz guter Augen nur mühsam entziffern.