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Abgrenzung zur Anfechtungsklage: Anspruch auf behördliches Einschreiten
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
V will ihr Haus um einen Anbau erweitern. Die zunächst erteilte Baugenehmigung wurde zurückgenommen. V hat den Anbau dennoch errichtet. Nachbar N stellt bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Erlass einer Beseitigungsverfügung gegenüber V. Der Antrag wird abgelehnt.
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Abgrenzung Verpflichtungsklage / Leistungsklage bei Geldleistungsansprüchen (Fall 2): Klage auf Zahlung bei Vorliegen eines Bewilligungsbescheids
L möchte einen Abenteuerspielplatz bauen. L beantragt dafür eine Subvention bei der zuständigen Behörde B. B erteilt L einen Bewilligungsbescheid über die beantragte Subvention. Als L von B Auszahlung der Subvention verlangt, lehnt B dies ab. L möchte deshalb Klage erheben.
Wiederholungsgefahr (Grundfall)
A veranstaltet eine Demo. Die Behörde meint, das Corona-Sicherheitskonzept der Demo sei unzureichend, und löst die Demo auf. A hat weitere Demos mit dem gleichen Corona-Sicherheitskonzept geplant und will gerichtlich feststellen lassen, dass die Auflösung rechtswidrig war.