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Drittwirkung einer fehlenden Belehrung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
B und M sind eines gemeinschaftlichen Diebstahls verdächtig. B wird vor ihrer polizeilichen Vernehmung nicht über ihr Schweigerecht belehrt. B räumt die gemeinschaftliche Tatbegehung umfassend ein.
Einordnung
Drittwirkung einer fehlenden Belehrung
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wiederholte Vernehmung: Heilung bei qualifizierter Belehrung
B wurde nicht über sein Schweigerecht belehrt. Vor einer erneuten Vernehmung wird B ordnungsgemäß belehrt und insbesondere darauf hingewiesen, dass die Angaben aus der früheren Vernehmung nicht verwertet werden können. B wiederholt seine früher gemachten Angaben.
Fortwirkung des Verwertungsverbots bei unterlassener qualifizierter Belehrung?
B wurde nicht über sein Schweigerecht belehrt. Vor einer erneuten Vernehmung wird B nun über sein Schweigerecht belehrt. B wiederholt seine früher gemachten selbstbelastenden Angaben und ergänzt diese sogar noch weiter.