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Schutzzweckzusammenhang
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Studentin S fährt mit ihrem Auto viel zu schnell. An einer Kreuzung bremst sie zu spät und rammt das Auto des vorfahrtsberechtigen Opi O. Als die Polizei eintrifft, lügt S und meint, O wäre schuld. O regt sich darüber so auf, dass er einen Schlaganfall erleidet (Behandlungskosten: €10.000).
Einordnung
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Arglosigkeit – Opfer glaubt Todesdrohungen nicht
T und O streiten sich seit Jahren um die Erbschaft. T droht der O mehrmals mit vorgehaltener Pistole, sie umzubringen. Als T und O wieder streiten, hält T der O erneut die Pistole an den Kopf und flüstert: „Jetzt bist du dran!“. O nimmt diese Drohung, wie von T vorhergesehen, nicht ernst. T schießt und tötet die O.
Brennendes Auto (Haltereigenschaft / „bei Betrieb“)
A parkt das Auto ihrer Oma O in einer Tiefgarage. Dort entzündet es sich nach kurzer Zeit selbst und beschädigt das Auto des B. O hatte der A das Auto vor langer Zeit überlassen, da sie es nicht mehr bedienen kann. Dabei trug A ebenfalls die Kosten des Autos.