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Allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG („Reiten im Walde“)

Klassisches Klausurproblem
einfach
schwer73 % lösen richtig
7. Mai 2026
6 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

Nach einer Gesetzesänderung ist das Reiten im Walde im Bundesland N nur noch auf hierfür gekennzeichneten Reitwegen erlaubt. Der leidenschaftliche Reiter R kann seine Routen nicht mehr nutzen und fühlt sich durch die Gesetzesänderung in seinen Grundrechten beeinträchtigt. ‌

Einordnung

Allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG („Reiten im Walde“)

Wie funktioniert Jurafuchs?

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